Warum Selbstständige anders planen müssen
Angestellte haben häufig eine klare Abfolge aus Entgeltfortzahlung und Krankengeld. Bei Selbstständigen gibt es keine Arbeitgeber-Lohnfortzahlung. Deshalb ist entscheidend, ob und ab wann dein Krankenversicherungsschutz eine Krankengeld- oder Krankentagegeldleistung vorsieht.
Mit Wahlerklärung besteht ein gesetzlicher Anspruch
Hauptberuflich Selbstständige haben Krankengeld, wenn sie gegenüber der Kasse eine Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V abgeben und damit den allgemeinen Beitragssatz zahlen. Über die Künstlersozialkasse Versicherte sind ohnehin pflichtversichert. Der Anspruch entsteht in beiden Fällen ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit (§ 46 Satz 2 SGB V), also ab Tag 43 — ein Wahltarif nach § 53 Abs. 6 SGB V kann ihn kassenabhängig vorziehen.
Gerechnet wird aus dem beitragspflichtigen Arbeitseinkommen (§ 47 Abs. 4 Satz 2 SGB V): 70 Prozent davon, höchstens 135,63 € pro Tag (2026). Die 90-Prozent-Grenze zum Nettoarbeitsentgelt greift hier nicht — sie gilt nur für Krankengeld aus Arbeitsentgelt. Vom Betrag geht die Pflegeversicherung ab; Krankenversicherungsbeiträge fallen während des Bezugs nicht an (§ 224 Abs. 1 SGB V), Renten- und Arbeitslosenversicherung nur bei bestehender Versicherungspflicht.
Wichtig — die Lücke liegt vorn: Die ersten sechs Wochen sind für Selbstständige unbezahlt, nicht abgesichert wie bei Angestellten. Genau dieser Zeitraum ist es, den ein Krankentagegeld sinnvoll schließt. Und: Melde die Arbeitsunfähigkeit innerhalb einer Woche bei deiner Kasse, sonst ruht der Anspruch (§ 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V).
KrankengeldHeld rechnet diesen Fall seit Version 1.3.7 vollständig durch — inklusive der unbezahlten Anfangsphase, der abweichenden Abzüge und der für Selbstständige geltenden Meldefrist.
Die wichtigsten Fragen
- Bist du gesetzlich freiwillig versichert oder privat versichert?
- Ist ein Krankengeldanspruch oder Wahltarif vereinbart?
- Ab welchem Krankheitstag beginnt die Zahlung?
- Welche Einnahmen gelten als Bemessungsgrundlage?
- Welche Nachweise verlangt deine Kasse oder Versicherung?
Wichtig: Verlasse dich nicht auf Durchschnittswerte. Bei Selbstständigen ist der konkrete Tarif der Hebel. Ein kurzer Anruf bei Kasse oder Versicherung kann später viel Liquiditätsstress verhindern.
Liquidität statt nur Formel
Für Selbstständige ist die monatliche Lücke oft kritischer als der exakte Tagesbetrag. Miete, Software, Versicherungen und laufende Betriebskosten laufen weiter, während Einnahmen ausfallen können.
- Trenne private und betriebliche Fixkosten.
- Plane einen Zeitraum ohne Zahlung ein, falls dein Tarif später beginnt.
- Dokumentiere Arbeitsunfähigkeit und Kommunikation sauber.
- Prüfe, ob eine private Krankentagegeld-Absicherung nötig ist.
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